Unicoin hat Uniswap Labs vor einem Bundesgericht in New York verklagt und begehrt Feststellungen, dass seine Marke UNICOIN die Marken von Uniswap nicht verletzt, und fordert das Gericht auf, die bundesstaatliche UNI-Markeneintragung von Uniswap zu löschen.
Zusammenfassung
- Unicoin hat Uniswap Labs verklagt, nachdem es Aufforderungen erhalten hatte, die Verwendung des Namens UNICOIN einzustellen und unicoin.com und unicoin.org zu übertragen.
- Die Klage begehrt eine Entscheidung, dass UNICOIN die Marken UNI, UNISWAP oder UNICHAIN von Uniswap nicht verletzt.
- Unicoin will die bundesstaatliche UNI-Markeneintragung von Uniswap löschen lassen, mit der Begründung, dass UNI generisch oder beschreibend und weit verbreitet sei.
- Unicoin erklärte, Uniswap habe mehr als zwei Jahre von seinem Geschäft gewusst, bevor es vor seinem geplanten Angebot Markenansprüche erhoben habe.
Unicoin erklärte in einer am 8. September bei crypto.news eingereichten und beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereichten Klage, dass der Streit auf monatelange Forderungen von Uniswap folgte, die dem Unternehmen Markenverletzung, Verwässerung, Cybersquatting und unlauteren Wettbewerb vorwarf. Uniswap habe mindestens zwei Jahre von Unicoin gewusst, bevor es im Juni erstmals Markenansprüche geltend machte, heißt es in der Klageschrift.
Die Klage fordert das Gericht auf, zu entscheiden, dass Unicoin seinen Namen und sein Einhorn-Logo weiterhin verwenden kann, ohne die Marken UNISWAP, UNI oder UNICHAIN zu verletzen. Unicoin ficht separat die US-Markeneintragung Nr. 7.307.721 für UNI an und argumentiert, dass der Begriff generisch oder höchstens beschreibend ohne erworbene Unterscheidungskraft sei.
Unicoin-Klage zielt auf Uniswaps UNI-Marke
Der Streit begann mit einem Schreiben vom 3. Juni von Uniswaps Anwälten, in dem sie forderten, dass Unicoin die Verwendung von UNICOIN und anderen Namen, die UNI enthalten, im Zusammenhang mit Kryptowährung, Blockchain, dezentraler Finanzierung oder einem dezentralen Ökosystem dauerhaft einstellt.
Uniswap forderte die Übertragung von unicoin.com und unicoin.org, eine Abrechnung der Einnahmen und Gewinne von Unicoin, die Erstattung seiner Anwaltskosten und eine Vereinbarung, die die zukünftige Verwendung oder Eintragung der strittigen Marken verhindert, heißt es in der Klage.
Unicoin lehnte die Forderungen am 23. Juni ab und teilte Uniswap mit, dass es den Namen UNICOIN unabhängig entwickelt und seit 2021 kontinuierlich verwendet habe. Seine Anwälte argumentierten, dass die Marken unterschiedliche Erscheinungsformen und kommerzielle Bedeutungen hätten und dass die weit verbreitete Verwendung des UNI-Präfixes Uniswaps Anspruch auf ausschließliche Rechte daran schwäche.
Uniswap lehnte diese Antwort am 17. Juli ab und behauptete, dass UNICOIN wahrscheinlich zu Verwechslungen mit UNISWAP, UNI und UNICHAIN führen würde. Es warnte, dass es andere rechtliche Schritte in Betracht ziehen würde, wenn die Angelegenheit nicht zu seiner Zufriedenheit gelöst würde.
Ein weiterer Austausch folgte, bevor Uniswap am 14. August ein letztes Schreiben sandte. In der Klage heißt es, Uniswap habe erneut die Entfernung von Verweisen auf den UNICOIN-Token gefordert und dem Unternehmen mitgeteilt, dass es den Hin und Her nicht fortsetzen werde, während es warnte, dass rechtliche Schritte weiterhin möglich seien.
Unicoin hat nun das Gericht gebeten, den Streit beizulegen, bevor Uniswap eine Verletzungsklage einreicht.
Unicoin sagt, UNI sei zu verbreitet für exklusiven Schutz
Ein zentraler Teil von Unicoins Fall stellt die Stärke der UNI-Marke selbst in Frage.
Uniswap besitzt eine bundesstaatliche Eintragung für UNI, die Technologie abdeckt, die zur Ausgabe von Kryptowährungs-Token verwendet wird, mit denen Inhaber über ein Blockchain-Protokoll abstimmen und es verwalten können. Die Eintragung nennt den 16. September 2020 als Datum der ersten kommerziellen Nutzung und wurde im Februar 2024 eingetragen.
Unicoin argumentiert, dass „uni“ ein häufiges Präfix ist, das vom lateinischen Wort unus abstammt, was „eins“ bedeutet, und in Wörtern von unit und union bis universe, university und unicorn vorkommt. In seiner Klage heißt es, dass mehr als 3.600 Eintragungen in der Datenbank des U.S. Patent and Trademark Office UNI enthalten, wobei etwa 1.000 derzeit aktiv sind.
Das Unternehmen dehnte dieses Argument auf Krypto aus und identifizierte mehrere Projekte, die UNI oder Namen verwenden, die mit denselben Buchstaben beginnen. Es hieß, mehrere unabhängige Kryptowährungen hätten unter dem Ticker UNI gehandelt, während Projekte wie Unibot, Unifi Protocol DAO, UniLend Finance und Unibright ähnliche Namenskonventionen verwenden. Einige im der Klage zitierte UNI-bildende Krypto-Projekte existierten vor Uniswaps Governance-Token vom September 2020.
Unicoin möchte, dass das Gericht die UNI-Eintragung von Uniswap löscht, mit der Begründung, dass UNI generisch oder lediglich beschreibend ohne sekundäre Bedeutung sei und nicht als Identifikator einer einzigen Quelle fungiere. Da die Eintragung weniger als fünf Jahre alt ist, argumentiert die Klage, dass sie nach Bundesmarkenrecht nicht unanfechtbar geworden sei.
Unicoin bestreitet die Gefahr von Verbraucherverwirrung
Unicoin hat einen weiteren Teil seiner Klage auf Unterschiede zwischen den Produkten und dem Branding der beiden Unternehmen gestützt.
In seiner Klageschrift wird UNICOIN als eine durch Vermögenswerte gedeckte Kryptowährung beschrieben, die unter dem Slogan „The Smart Coin for Smart People“ vermarktet wird, während Uniswap eine dezentrale Börse betreibt, die mit seinem UNI-Governance-Token und der Unichain-Blockchain verbunden ist. Unicoin erklärte, es habe Pläne für einen separaten Governance-Token unter dem Namen UNICOIN zurückgezogen und eine geplante eigene Blockchain umbenannt, sodass sie kein UNI-Präfix mehr verwendet.
In der Einreichung wird eine ähnliche Unterscheidung zwischen den Namen selbst getroffen, wobei argumentiert wird, dass UNICOIN sich auf eine digitale Münze bezieht, UNISWAP Handel oder Austausch vermittelt und UNICHAIN sich auf Blockchain-Infrastruktur bezieht.
Unicoin erklärte, jahrelanges Marketing beider Unternehmen habe keine bekannten Fälle hervorgebracht, in denen Verbraucher gefragt hätten, ob es mit Uniswap verbunden sei. Es behauptete, an Tausende von Investoren und Coin-Inhabern in mehr als 100 Ländern verkauft und dabei Millionen von Dollar für Werbung ausgegeben zu haben, darunter Times-Square-Billboards, Busse, Taxis und große Branchenveranstaltungen.
Die Klageschrift enthält auf Seite 14 einen direkten Vergleich der Einhorn-Logos der Unternehmen. Unicoin beschreibt sein Design als eckig und aus scharfen Linien bestehend, im Vergleich zu der geschwungenen Einhorn-Bildsprache von Uniswap.
Markenstreit kommt vor Unicoin-Angebot
Unicoin behauptet, der Zeitpunkt der Forderungen von Uniswap sei bedeutsam, da sie kurz vor seinem geplanten Börsengang eingegangen seien.
Das Unternehmen erklärte, der Uniswap-Gründer Hayden Adams habe sich im Mai 2024 öffentlich zu Unicoin geäußert, was zeige, dass Uniswap mehr als zwei Jahre vor dem Versand seines ersten Verletzungsschreibens von dem Geschäft wusste. Laut der Klageschrift schrieb Adams, Unicoin sollte von der U.S. Securities and Exchange Commission geprüft werden. Unicoin bezeichnete den Kommentar als Beweis persönlicher Feindseligkeit, ein Vorwurf, den Uniswap in dem Verfahren noch nicht beantwortet hat.
Die SEC brachte später ihr eigenes Verfahren gegen Unicoin vor. Wie crypto.news zuvor berichtete, verklagte die Aufsichtsbehörde das Unternehmen und mehrere Führungskräfte im Mai 2025 und beschuldigte sie, mehr als 100 Millionen Dollar durch angeblich irreführende und nicht registrierte Wertpapierangebote eingenommen zu haben. Unicoin-CEO Alex Konanykhin bestritt die Vorwürfe und erklärte, das Unternehmen werde den Fall bekämpfen.
Uniswap sah sich separaten Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Auseinandersetzungen gegenüber. Im März wies ein Bundesrichter eine Sammelklage ab, mit der Uniswap Labs für angebliche Betrugs-Token und Rug Pulls, die über sein Protokoll gehandelt wurden, verantwortlich gemacht werden sollte. Richterin Katherine Polk Failla wies die verbleibenden Ansprüche mit Präjudiz ab, nachdem frühere bundesrechtliche Wertpapieransprüche zurückgewiesen worden waren.
Ein separates geistiges Eigentumsverfahren, das von mit Bancor verbundenen Unternehmen angestrengt wurde, endete im Februar zu Gunsten von Uniswap, nachdem sie das Unternehmen beschuldigt hatten, Patente zu verletzen, die Technologie für den automatisierten dezentralen Handel abdecken. Der Patentverletzungsfall betraf die vom Protokoll verwendete Constant-Product-Automated-Market-Maker-Technologie.
Uniswap war zuvor wegen Vorwürfen, es habe nicht registrierte Wertpapiergeschäfte ermöglicht und als nicht registrierter Broker-Dealer operiert, unter Prüfung der SEC geraten. Die Behörde beendete ihre Uniswap-Untersuchung, ohne im Februar 2025 Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
In seiner jüngsten Klage begehrt Unicoin fünf Formen materieller Abhilfe, die Nichtverletzung, Verwässerung, Löschung der UNI-Registrierung, Cybersquatting und unlauteren Wettbewerb abdecken. Es verlangt Erklärungen, die die weitere Verwendung von UNICOIN und seinen Domains erlauben, die Löschung der UNI-Registrierung von Uniswap sowie die Zuerkennung angemessener Anwaltsgebühren und Kosten. Unicoin hat ein Schwurgerichtsverfahren zu Fragen verlangt, die von einer Jury verhandelt werden können.






